Die DGUV Vorschrift 3 ist eine zwingende gesetzliche Vorschrift für die Sicherheit elektrischer Anlagen in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.

Elektroanlagen und Geräte müssen regelmäßig auf Betriebssicherheit- und Leistungsfähigkeit überprüft werden.

Bei Gewerbetreibenden besteht sogar eine Nachweispflicht gegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt, den Berufsgenossenschaften und den Versicherungen über die ordnungsgemäße Überprüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel.

Bei Nichtbeachtung der Prüfpflicht sind Sie als Betreiber im Schadensfall haftbar.

Die Prüfung darf nur durch eine besonders geschulte Elektrofachkraft unter Verwendung kalibrierter Mess- und Prüfgeräte durchgeführt werden. Die Qualifikation muss dokumentiert sein.





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