Die DGUV Vorschrift 3 ist eine zwingende gesetzliche Vorschrift für die Sicherheit elektrischer Anlagen in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen.
Elektroanlagen und Geräte müssen regelmäßig auf Betriebssicherheit- und Leistungsfähigkeit überprüft werden.
Bei Gewerbetreibenden besteht sogar eine Nachweispflicht gegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt, den Berufsgenossenschaften und den Versicherungen über die ordnungsgemäße Überprüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel.
- • vor der ersten Inbetriebnahme
- • nach einer Änderung oder Instandsetzung
- • in bestimmten Zeitabständen
Bei Nichtbeachtung der Prüfpflicht sind Sie als Betreiber im Schadensfall haftbar.
Die Prüfung darf nur durch eine besonders geschulte Elektrofachkraft unter Verwendung kalibrierter Mess- und Prüfgeräte durchgeführt werden. Die Qualifikation muss dokumentiert sein.